Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Sachbezüge statt Geld, sind diese im Regelfall steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese Sachbezüge bleiben aber außer Ansatz, wenn die Freigrenze von z. Zt. 44 € (Jahr 2021) monatlich nicht überschritten wird. Freigrenze bedeutet, dass bei einer Überschreitung um nur einen Cent der komplette Betrag steuerpflichtig wird (anders also, als bei einem Freibetrag). Diese Freigrenze steigt zum 1.1.2022 auf 50 € monatlich.
Gut zu wissen:
Sollte in einem Monat die Freigrenze nicht ganz ausgeschöpft werden, kann diese nicht auf einen Folgemonat übertragen werden.
Oktober 30, 2021 in Steuern sparen